Beinhaltet: A1 + A2 + AM Ab 24 Jahre unbeschränkt Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Reifen und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet: A1 und AM Ab 18 Jahre beschränkt Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Beinhaltet AM Ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 Kubikzentimeter und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.
Beinhaltet die Klassen AM, L Mindestalter ab 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination die 3.500 kg nicht übersteigt)
Ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ ) und Elektromotoren mit max. 4 kW Leistung. Dreirädrige Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Fremdzündungmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und Elektro-/Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung. Vierrädrige Leicht-Kfz (mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Fremdzündungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und Elektro-/ Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung und einer Leermasse von max. 350 kg.
Nur mit der Klasse B (als Ergänzung) Ab 17 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.
Ab 15 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer

Führerschein Klasse AM

Mofa

Motorroller

Führerschein Klasse BE

Führerschein Klasse B

PKW

Führerscheinklasse A1

Führerschein Klasse A2 (beschränkt)

Führerschein Klasse A (unbeschränkt)

Motorrad

© Fahrschule Uli Franke GmbH. All rights reserved 2020.
Fahrschule Uli Franke GmbH Hagenstraße 18 31224 Peine Telefon: 05171 / 4 16 37 Mail: anfrage@fahrschule-ulifranke.info
Öffnungszeiten Zentrale Peine       Montag - Donnerstag | 09.00 - 18.00 Uhr         Freitag | 09.00 - 16.00 Uhr
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Beinhaltet: A1 + A2 + AM Ab 24 Jahre unbeschränkt Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Reifen und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Führerschein Klasse A (unbeschränkt)

Motorrad

Beinhaltet: A1 und AM Ab 18 Jahre beschränkt Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Führerscheinklasse A1

Führerschein Klasse A2 (beschränkt)

Beinhaltet AM Ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 Kubikzentimeter und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

PKW

Beinhaltet die Klassen AM, L Mindestalter ab 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei begleitenden Fahren Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination die 3.500 kg nicht übersteigt)
Nur mit der Klasse B (als Ergänzung) Ab 17 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg.

Führerschein Klasse BE

Führerschein Klasse B

Ab 16 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³ ) und Elektromotoren mit max. 4 kW Leistung. Dreirädrige Kleinräder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Fremdzündungmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und Elektro-/Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung. Vierrädrige Leicht-Kfz (mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Fremdzündungsmotor mit nicht mehr als 50 cm³) und Elektro-/ Dieselmotoren mit max. 4 kW Leistung und einer Leermasse von max. 350 kg.

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